Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise für die Teilnahme an der Schulhundkonferenz 2021:
regulär               120,- €
ermäßigt             95,- € für Vereinsmitglieder, Student*innen, Referendar*innen
ermäßigt              50,- € für Mitglieder, die einen AK Schulhund leiten

Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen weitere Infos und eine Rechnung mit den Überweisungsdaten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulhundkonferenz
I. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular. Sie wird aber erst rechtsverbindlich, wenn auch der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Vereins eingegangen ist!

II. Leistungen, Preise, Zahlung
Der Verein  ist verpflichtet folgende Leistungen zu erbringen:
Beiträge zur Hundegestützten Pädagogik in der Schule, die im Mai 2021 auch
on demand abgerufen werden können
Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von 120,-€ bzw. 95,-€ oder 50,-€ zu zahlen.

III. Rücktritt, Stornierung der Teilnehmer*in
Der Verein räumt der Teilnehmer*in ein Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Die Abmeldung kann per Mail erfolgen, ist aber nur rechtskräftig, wenn eine Abmeldebestätigung erfolgt!
b) Ein Rücktritt bis zum 31. 03. 2021 ist kostenfrei! Der Rechnungsbetrag wird dann zurückerstattet.
c) Erfolgt eine Abmeldung von der Schulhundkonferenz vom 01.04. 2021 – 15.04.2021 so wird die Hälfte des eingezahlten Betrages zurückerstattet.
d) Ab dem 16. April 2020 ist leider keine Erstattung mehr möglich.

IV. Absage der Schulhundkonferenz
Bei einer Absage der Online-Veranstaltung werden den angemeldeten Teilnehmer*innen die eingezahlten Beträge zurückerstattet.

V. Film- und Tonaufnahmen, Fotos
Die Veranstalterin darf während der Veranstaltung Aufnahmen erstellen und diese ggf. auf der Homepage oder in anderen Veröffentlichungen verwenden. Sollte eine Teilnehmer*in damit nicht einverstanden sein, muss sie dies schriftlich mitteilen! 

VI. Datenschutz
Alle Anmeldedaten werden streng vertraulich behandelt und nur zum Zwecke der Vernetzung nach schriftlicher Erlaubnis an Dritte weitergegeben! 

Iserlohn, 06. Februar 2021